
Weitersagen: Automatik ohne Aufpreis1,3
Menschen ab einem Grad der Behinderung von 201 können bei uns durch attraktive Sonderkonditionen richtig viel Geld sparen. Denn gegen Vorlage der amtlichen Bescheinigung über den Grad der Behinderung bzw. des Schwerbehindertenausweises erhalten anspruchsberechtigte Personen bei ausgewählten Ford Modellen das Automatikgetriebe ohne Aufpreis2. Als attraktive Alternative dazu profitieren Sie von bis zu 25%3 Nachlass auf die unverbindliche Preisempfehlung beim Kauf eines Ford Neuwagens.
Wir finden, diese überzeugenden Vorteile sollte man auf jeden Fall nutzen – oder als „echten Geheimtipp“ gleich weitersagen! Denn fast jeder von uns kennt jemanden, der von diesem Tipp profitieren könnte. Aber nicht jeder Anspruchsberechtigte weiß auch, dass er bei Ford mit besonders günstigen Angeboten beim Neuwagenkauf rechnen kann. Also, machen Sie bitte mit beim „Weitersagen“!
Zu allen Fragen rund ums Thema beraten wir Sie gerne!
1 Diese Verkaufsoffensive ist anwendbar, wenn Sie einen aktuellen amtlichen Nachweis (Schwerbehindertenausweis oder eine Bestätigung des Versorgungsamtes) über einen Grad der Behinderung von mindestens 20 besitzen. Die Zulassung muss auf die im Nachweis genannte Person erfolgen.
2 Z. B. für einen Ford C-MAX Trend, 2,0-l-TDCi-Motor, 110 kW (150 PS) mit Ford PowerShift-Automatik ab € 25.900,- zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten (entspricht der UPE der Ford-Werke GmbH für einen Ford C-MAX Trend 2,0-l-TDCi-Motor 110 kW (150 PS) mit 6-Gang-Schaltgetriebe laut gültiger Preisliste). Details bei allen teilnehmenden Ford Partnern. Die Aussage "Automatik ohne Aufpreis" bezieht sich auf die Preisdifferenz zwischen einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe und einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe bei gleicher Motorisierung. Dies gilt nur beim Kauf eines ausgewählten, noch nicht zugelassen Ford Neufahrzeuges bis zum 31.03.2017 und ist nicht mit anderen Nachlässen kombinierbar.
3 Eine unverbindliche Nachlass-Empfehlung der Ford-Werke GmbH in Bezug auf die unverbindliche Preisempfehlung laut gültiger Preisliste bei allen teilnehmenden Ford Partnern. Die unverbindliche Nachlass-Empfehlung gilt beim Kauf ausgewählter Pkw-Modelle. Das Angebot "Automatik ohne Aufpreis" ist nicht in Verbindung mit dieser Nachlass-Empfehlung erhältlich.
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Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Die abgebildeten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspaketes. Nähere Informationen und Details zur Verfügbarkeit erhalten Sie bei uns.
*Hinweis zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen:
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
*Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden oder unter www.dat.de erhältlich.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren.